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   OVG Bremen, 02.02.1970 - P V 1/69, P V B 1/69   

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OVG Bremen, 02.02.1970 - P V 1/69, P V B 1/69 (https://dejure.org/1970,9128)
OVG Bremen, Entscheidung vom 02.02.1970 - P V 1/69, P V B 1/69 (https://dejure.org/1970,9128)
OVG Bremen, Entscheidung vom 02. Februar 1970 - P V 1/69, P V B 1/69 (https://dejure.org/1970,9128)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wahl der Angestellten in der Gruppe der Arbeiter bei der Wahl zum örtlichen Personalrat beim Bahnbetriebswerk Bremen Rangierbahnhof als Verstoß gegen § 22 Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG); Zulässigkeit einer Teilaufhebung einer Personalratswahl

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 23.09.1966 - VII P 14.65

    Rechtsmittel

    Auszug aus OVG Bremen, 02.02.1970 - P V 1/69
    Nach der Auffassung des Senats bedarf es zwar nicht der Feststellung, der Verstoss habe das Ergebnis tatsächlich beeinflusst; es genügt aber auch eine nur denkbare Möglichkeit der Beeinflussung dann nicht, wenn sie nach der Lebenserfahrung in dem zu entscheidenden Fall vernünftigerweise nicht in Betracht zu ziehen ist (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 23.9.1966, VII P 14/65 , AP § 22 PersVG Nordrhein-Westfalen Nr. 1; OVG Lüneburg, Beschluss vom 10.1.1961, ZBR 1961/159).

    Der Umstand, dass die Mitglieder des Wahlvorstandes möglicherweise alle Angehörigen der Gewerkschaft der Eisenbahner Deutschlands gewesen sind, ist ebenfalls nicht schädlich (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23.9.1966, a.a.O.).

  • BVerwG, 12.01.1962 - VII P 10.60
    Auszug aus OVG Bremen, 02.02.1970 - P V 1/69
    Dazu gehört die Mitgliedschaft eines Kandidaten im Wahlvorstand nicht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12.1.1962, VII P 10/60, BVerwGE 13/296).
  • BVerwG, 15.03.1968 - VII P 3.67

    Rechtsmittel

    Auszug aus OVG Bremen, 02.02.1970 - P V 1/69
    Es ist vielmehr eine Teilaufhebung zulässig und geboten, denn es steht zur Überzeugung des Oberverwaltungsgerichts fest, dass sich der genannte Verstoss nur für die Wahl der Gruppe der Arbeiter ausgewirkt haben kann und dass weitere erhebliche Verstösse im Sinne des § 22 BPersVG nicht vorgekommen sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15.3.1968, VII P 3/67 , ZBR 1968/260; BVerwG, Beschluss vom 26.10.1962, VII P 15/61 , AP § 22 BPersVG Nr. 18).
  • BVerwG, 13.06.1969 - VII P 7.68

    Wahl des Hauptpersonalrats im Geschäftsbereich des Justizministeriums des Landes

    Auszug aus OVG Bremen, 02.02.1970 - P V 1/69
    Die wahlberechtigten Angehörigen der beiden anderen Gruppen innerhalb der Dienststelle hatten deshalb ein berechtigtes Interesse daran, dass der Wahlvorstand die Mitgliederzahl richtig festsetzte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13.6.1969, VII P 7/68 ).
  • BVerwG, 26.10.1962 - VII P 15.61
    Auszug aus OVG Bremen, 02.02.1970 - P V 1/69
    Es ist vielmehr eine Teilaufhebung zulässig und geboten, denn es steht zur Überzeugung des Oberverwaltungsgerichts fest, dass sich der genannte Verstoss nur für die Wahl der Gruppe der Arbeiter ausgewirkt haben kann und dass weitere erhebliche Verstösse im Sinne des § 22 BPersVG nicht vorgekommen sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15.3.1968, VII P 3/67 , ZBR 1968/260; BVerwG, Beschluss vom 26.10.1962, VII P 15/61 , AP § 22 BPersVG Nr. 18).
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